Kapitalanlagerecht

Bei der Klärung von erbrechtlichen Fragestellungen bzw. bei der Vermögensnachfolge-Gestaltung ist häufig eine rechtliche Analyse der vorhandenen Kapitalanlagen (offene und geschlossene Fonds, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Private-Placement-Beteiligungen etc.) erforderlich. Die Berater der Kanzlei Carlé | Walter verfügen über das hierfür notwendige Spezial-Know How.

Die Spezialisten der Kanzlei Carlé | Walter sind darüber hinaus im Bereich der Präventiv-Beratung, also bei der Beratung von vermögenden Privatpersonen, Family Offices etc. im Vorfeld von geplanten Investitionen und Kapitalanlagen tätig. In der Beratungspraxis handelt es sich überwiegend um den Erwerb von Immobilien oder Unternehmen / Unternehmens­beteiligungen, sei es als Direkt-Investment, über spezielle Beteiligungs-Vehikel oder in Form von sog. „Closed-End-Beteiligungen“ (geschlossene Fonds).