Kooperationsangebote

für Vermögensverwalter

Als langjährige Referenten bei Weiterbildungsveranstaltungen für angehörige der steuerberatenden Berufe sowie Autoren von einer Vielzahl von Fachartikeln wird unsere Kanzlei regelmäßig von Kollegen der steuer-, wirtschafts- und rechtsberatenden Berufe bei komplexen Gestaltungen, insbesondere von Vermögensnachfolge-Strukturierungen hinzu­gezogen.

Wir kooperieren dabei mit unseren Partnern, überwiegend Steuerberater, unter strikter Wahrung des Mandanten- und Mandatsschutzes.

Die Kooperation mit unserer Kanzlei stellt für alle Beteiligten eine klassische und uneingeschränkte Win-Win-Situation dar. Ihr Mandant profitiert von Ihrer Zusammenarbeit mit unserer Spezialkanzlei und dem erforderlichen Spezial-Know-How, was wir beistellen können. Regelmäßige Gestaltungsansätze bei unseren Nachfolgeplanungen sind u. a. zivil­rechtlich / gesellschaftsrechtlich und erb- schafts(steuer)rechtlich optimierte vorweg­genommene Erbfolgen (Schenkungen, u. a.) sowie Vermögensstrukturierungen in vermögensverwaltende Gesellschaften. Bei diesen Gestaltungen sind Steuer- bzw. Feststellungserklärungen sowie Abschlüsse zu erstellen. Da Sie als permanenter Berater die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten aus Ihrer dauernden Beratung am besten kennen, empfiehlt es sich, dass Sie als häufig langjähriger Berater des Vertrauens für den Mandanten diese Steuererklärungen und Abschlüsse fertigen.

Wir kooperieren bundesweit mit einer Vielzahl von ausgewählten Partnern in den Bereichen Steuern, Recht, Vermögensverwaltung, Unternehmensberatung und Wirtschaftsprüfung.

Wenn auch Sie zu einer dieser Berufsgruppen zählen und an einer fairen, ausgewogenen und am persönlichen und wirtschaftlichen Wohl des Mandanten / Klienten ausgerichteten Kooperation Interesse haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme sehr freuen. Nach einem ersten telefonischen Sondierungsgespräch stehen wir Ihnen für ein erstes persönliches Gespräch in Ihren Räumen gerne zur Verfügung, gerne können Sie uns selbstverständlich auch in unserem Büro in Köln oder Düsseldorf besuchen.

Wenn Sie Interesse an einer Kooperation mit unserer Kanzlei haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Hierzu können Sie auch gerne nachfolgendes Forlular verwenden.

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